Kosten

Gesetzliche Krankenkassen
Die Kosten einer Psychotherapie werden bei vorhandener Indikation von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.
In der von den gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlten Verhaltenstherapie unterscheidet man zwischen Kurzzeittherapien mit max. 24 Sitzungen und Langzeittherapien mit bis zu 80 Sitzungen. Ob eine Indikation für eine Verhaltenstherapie bei Ihnen vorliegt und welche Länge diese haben sollte, entscheidet sich in der Regel in den Probesitzungen (Probatorik) bzw. im Therapieverlauf.

 

Private Krankenversicherungen und Beihilfe

Die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung auf, um sich über das Leistungsspektrum (z.B. Anzahl der Psychotherapiesitzungen, die bewilligt werden) zu erkundigen und die notwendigen Formulare für die Beantragung einer Psychotherapie frühzeitig anzufordern.

 

Selbstzahler

Wenn Sie die Kosten der Therapie selber tragen möchten, entstehen Ihnen Kosten entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).